Altenpflege aus Polen: Was ist legal?
Die Deutschen werden immer älter, und immer mehr alte Menschen benötigen eine 24-Stunden-Betreuung, damit sie ihr Leben noch weiterhin meistern können. Wenn die eigene Familie diese Betreuung nicht leisten kann und man trotzdem den pflegebedürftigen Alten nicht aus seinen eigenen vier Wänden herausholen möchte, dann denken viele Familien bereits an eine Pflegekraft aus Osteuropa, die zusammen mit dem Senior wohnt und ihn rund um die Uhr betreut.
Laut einem Artikel der FAZ arbeiten rund 150.000 Osteuropäerinnen als Altenpfleger in deutschen Haushalten, der Großteil davon stammt aus Polen. Es ist eine Arbeit, die Deutsche in der Regel nicht machen wollen. Denn Freizeit hat man als 24h-Pflegekraft kaum. Und auch der Verdienst ist oft überschaubar. Mehr als 1000 Euro bleiben am Ende des Monats netto nur selten übrig. Für polnische Verhältnisse ist das zwar immer noch ein guter Verdienst, doch wie lange das noch der Fall sein wird, bleibt fraglich. Denn auch in Polen steigen die Lebenshaltungskosten (und damit wird das in Deutschland gesparte Geld weniger Wert) in den letzten Jahren rasant an, die geplante Einführung des Euros 2012 wird die Angleichung noch weiter beschleunigen.
Aber ist die günstige Altenpflege aus Polen eigentlich auch legal? Da streiten sich derzeit die Geister. Die Personalvermittler preisen ihre Geschäftsmodelle zwar zumeist als hundertprozentig legal an, andere wiederum sprechen hier eher von einer Grauzone. Prinzipiell gibt es drei Varianten polnische Altenpflegerinnen zu beschäftigen, die alle ihre Fallstricke beinhalten können:
1. Anstellung als Haushaltshilfe
Die Familie oder die pflegebedürftige Person tritt als Arbeitgeber auf, und die Pflegekraft wird hauptsächlich als Haushaltshilfe zum Beispiel für 38 Stunden eingestellt. Sie erhält dann dafür einen bestimmten Lohn (z.B. 8,50 Euro pro Stunde) und hat auch Urlaubsanspruch. Doch kann man hier wirklich von einer 38-Stunden Woche sprechen, wenn die Pflegekraft rund um die Uhr zur Verfügung stehen muss, oder grenzt dies schon an Ausbeutung, wenn somit deutlich unter dem Mindestlohn bezahlt wird? Außerdem muss die Frage der Arbeitserlaubnis geklärt sein.
2. Die Altenpflegerin arbeitet selbständig
Die Altenpflegerin kann natürlich auch auf selbständiger Basis die Pflege übernehmen. Sie ist dann für die Abführung von Steuern und sonstiger Abgaben selbst verantwortlich und kann auch selbst festlegen, wie viel Geld sie für Ihre Leistung haben möchte. Das Problem hierbei ist allerdings, ob es sich wirklich um eine selbständige Tätigkeit handelt oder ob hier nicht eine Scheinselbständigkeit vorliegt. Denn ein Selbständiger ist niemandem weisungsgebunden, hat keine festen Arbeitszeiten und muss für mehrere Kunden arbeiten. Für eine Pflegekraft, die direkt im Haushalt des Pflegebedürftigen wohnt, sind diese Punkte wohl kaum möglich.
3. Altenpflegerin ist in Polen beschäftigt und wird nach Deutschland versendet
Bei dieser Variante sind die Polinnen bei einer polnischen Firma angestellt und sind auch in Polen sozialversichert. Der Vertrag wird direkt mit dem polnischen Unternehmen abgeschlossen, welches dann die Mitarbeiter nach Deutschland verschickt. Bei diesem Modell muss allerdings gegeben sein, dass das Hauptbetätigungsfeld der polnischen Firma auch wirklich in Polen liegt.
Bei allen Modellen lauern also Gefahren, und als Privatmann sollte man vor Abschluss eines solchen Altenpflege-Vertrags auf jeden Fall einen in dem Fachgebiet bewanderten Rechtsanwalt konsultieren.
Weiterführende Links zum Thema Altenpflege:
- Berufsbild Altenpflegerin sowie Jobangebote in der Altenpflege auf Medi-Jobs
- PflegeWiki - Viele Informationen zum Thema Pflege
Seriöse Vermittler für Altenpflege aus Osteuropa:
- Die Caritas-Paderborn in Kooperation mit der Caritas-Polen (siehe auch diesen Artikel als pdf)
Sind Sie ein Unternehmen, das Altenpflegerinnen aus Polen oder anderen Ländern Osteuropas LEGAL nach Deutschland vermittelt und möchten Sie hier gelistet werden? Dann überzeugen Sie mich von Ihrer Seriosität mit, und senden Sie Ihr aussagekräftigen Unternehmensinformationen per Email (siehe Impressum) an mich.