Die Anklagebehörde des Instituts des Nationalen Gedenkens (IPN) verhört Gorbatschow, Thatcher und Schmidt
von AnnaDie Anklageschrift wegen der Ausrufung des Kriegszustandes wird an das IPN zurückgereicht. Ein Warschauer Bezirksamt entschied, dass vor dem Beginn eines Prozesses gegen W. Jaruzelski noch weiteren Zeugen verhört werden sollen.
Nach fast drei Jahrzehnten ist noch immer unklar, ob die Verhängung des Kriegsrechtes in Polen 1981 rechtmäßig war. Am Mittwoch, den 14.05.2008 entschied ein Warschauer Bezirksgericht, dass vor dem Prozessbeginn gegen General Wojciech Jaruzelski und gegen 8 weiteren Staats- und Parteifunktionäre weitere Zeugen verhört werden müssen. Die Anklageschrift wurde an das IPN zurückgereicht. Der Warschauer Richter fordert, dass noch viele Beweise erhoben werden müssen. Das IPN solle auch die veralteten Informationen aktualisieren.
Der Staatsanwalt des IPN- s ist der Meinung, dass die Verhängung des Kriegszustandes in der Nacht vom 12. auf den 13. Dezember 1981 geplant war. Die kommunistischen Machthaber wollten die Gewerkschaft Solidarnosc zerschlagen.
Der Angeklagte widersprach den Vorwürfen. Er behauptet, er habe damals durch Ausrufung des Kriegsrechtes einen Einmarsch sowjetischer Truppen verhindert. Jaruzelski rechtfertigt bis zum heutigen Tage diesen Schritt. Deswegen soll das IPN den Alt- Bundeskanzler Helmut Schmidt, die frühe britische Premierministerin Margaret Thatcher und den frühen Präsidenten der Sowjetunion, Michael Gorbatschow, verhören. Diese sollen bezeugen, so behauptet Jaruzelski, dass die Verhängung des Kriegszustandes Polen vor einer sowjetischen Intervention bewahrt habe.
Nach der Ausrufung des Ausnahmezustandes wurden Anhänger von Solidarnosc verhaftet oder von den „Sicherheitsdiensten“ ermordet. Hunderttausende emigrierten ins Ausland.
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